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"Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Achtung" - Warum eigentlich?

Begründungen der Menschenwürde in Religion und Philosophie

Veröffentlichung:16.12.2025

Der Beitrag thematisiert die Menschenwürde als fundamentales Prinzip demokratischer Gesellschaften und als zentralen Bezugspunkt religiöser und ethischer Bildung. Ausgangspunkt ist Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und die Beobachtung, dass dieser Satz zwar weithin akzeptiert, seine Begründung jedoch offen und plural ist. Die Unterrichtssequenz führt Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II systematisch an unterschiedliche religiöse und philosophische Begründungsansätze der Menschenwürde heran. Ziel ist es, die Universalität und Unantastbarkeit der Menschenwürde reflektiert zu verstehen, sie in aktuellen ethischen Konfliktfeldern anzuwenden und ihre Bedeutung für Demokratie, Menschenrechte und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erschließen.

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Didaktisch ist die Unterrichtseinheit kompetenzorientiert und auf etwa vier bis sechs Unterrichtsstunden angelegt. Der Einstieg erfolgt bewusst subjekt- und erfahrungsorientiert: Die Schülerinnen und Schüler bringen selbstgewählte Fotos mit, die sie mit „Menschenwürde“ verbinden, und erläutern diese in einem offenen Unterrichtsgespräch. Diese Methode ermöglicht einen emotionalen und lebensweltlichen Zugang und macht sichtbar, wie vielfältig Vorstellungen von Würde sind. Die anschließende Konfrontation mit Artikel 1 des Grundgesetzes eröffnet den Übergang von individuellen Deutungen zu einer normativen, historisch begründeten Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen der NS-Diktatur.


Im weiteren Verlauf setzen sich die Lernenden mit konkreten Fallbeispielen auseinander, in denen die Menschenwürde fraglich oder bedroht erscheint (z. B. im Blick auf ungeborenes Leben, schwer demente Menschen oder Straftäter). Diese Fallarbeit schärft das Problembewusstsein und verdeutlicht, dass die Berufung auf Menschenwürde in ethischen Konflikten begründungsbedürftig ist. Darauf aufbauend erschließen sich die Schülerinnen und Schüler arbeitsteilig unterschiedliche religiöse und philosophische Begründungsansätze, darunter christlich-theologische (z. B. Wilfried Härle), islamische (Aiman Mazyek), philosophische (Immanuel Kant) sowie kritisch-konsequenzialistische Positionen (Peter Singer). Die Gegenüberstellung von Eigenschaftsmodellen und relationalen Modellen der Menschenwürde fördert die Fähigkeit zur systematischen Reflexion und zum Vergleich unterschiedlicher Argumentationslogiken.


Für den katholischen Religionsunterricht ist der Beitrag in besonderer Weise anschlussfähig. Die christliche Begründung der Menschenwürde aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen wird nicht isoliert gesetzt, sondern dialogisch mit anderen weltanschaulichen Perspektiven ins Gespräch gebracht. Damit leistet die Einheit einen wichtigen Beitrag zur religiösen Urteilsbildung in einer pluralen Gesellschaft. Zugleich wird deutlich, dass religiöse Begründungen der Menschenwürde auch in einem säkularen Staat eine wichtige motivationale und argumentative Ressource für Demokratie und Menschenrechte darstellen können. Methodisch unterstützt das Material eine dialogische, diskursorientierte Unterrichtskultur, die auf Argumentation, Perspektivenvielfalt und eigenständige Urteilsbildung zielt. Besonders geeignet ist die Einheit auch für fächerübergreifende Projekte mit Ethik oder Philosophie sowie für die Vorbereitung auf Klausuren oder schriftliche Stellungnahmen im Oberstufenunterricht.

Bild, Text

urheberrechtlich geschützt

16.12.2025

konfessionelle Kooperation

Unterrichtseinheit

Menschen & Welt

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